Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: .Küchenmeister Andreas Battmer „ AnBaSa“
Burgstrasse 4 .31020 Salzhemmendorf.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen der Firma Andreas Battmer „ AnBaSa“. im unternehmerischen Verkehr.
2. Mit Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
3. Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform (Email mit Lesebestätigung reicht)
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn der Auftraggeber die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt, per Mail, oder Briefpost.
Zahlungsbedingungen, Beschäftigungsdauer
1. Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von 19%
2. Die Auftragsdauer beträgt mindestens einen 1 Tag, an dem mindestens eine Arbeitszeit von 8 Stunden ohne Pause Stunden berechnet wird. Für längerfristige Aufträge (wöchentlich-monatlich) werden mindestens 45 Wochenstunden
berechnet. Abweichende Vereinbarungen möglich.
3. Die vom Auftragnehmer genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche, mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage (hier wird ein Zuschlag von 50% erhoben.
4. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungszustellung ohne Abzug sofort zahlbar. Eine Anzahlung von 60% ist sofort fällig.Sollte der Betrag ausbleiben, wird kein Mietkoch gestellt. Eine Schadenersatz in Höhe von 20% wird dennoch in Rechnung gestellt und ist zu zahlen.
Rücktritt
1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.
2. Der Rücktritt ist, falls nicht anders vereinbart bis zu 20 Tagen vor vertraglichem Arbeitsbeginn kostenfrei zulässig. Bei Rücktritt nach dieser Zeit wird die Erstattung einer Kostenpauschale gemäß folgender Tabelle vom
Mindestrechnungsbetrag (Minimum an Stunden) fällig (falls nicht anders vereinbart)
19-15 Tage: 10%
14-4 Tage: 40%
unter 4 Tage: 70%
3. Bei Stornierung oder Rücktritt innerhalb von 24 Stunden oder sogar nach Arbeitsantritt durch den Auftraggeber, schuldet dieser die vereinbarte Gesamtsumme, nicht aber die anfallenden Zusatzkosten.
Quellenschutz
Mietköche und deren Kontaktdaten/Lebensläufe dürfen nur nach Zustimmung durch Andreas Battmer genutzt werden. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von € 5.000,00, im Falle der direkten, indirekten, mittelbaren oder unmittelbaren Abwerbung von € 10.000,00 fällig.
Abwerbung der Mitarbeiter
Sollte der( die) Mietköche durch den Auftraggeber ohne Wissen der Firma Andreas Battmer, Bestellt oder Beschäftigt werden, dass gilt auch Aushilfsweise, ist eine Vertragsstrafe von 5000,00 pro Koch fällig. Köche und Mitarbeiter die durch AnBaSa organisiert werden, dürfen nur mit Zustimmung von AnBaSa geordert werden.
Direkte Abwerbung ist Untersagt und kann zur einer Strafanzeige führen wenn die Mitarbeiter ohne Anmeldung im Unternehmen arbeiten ohne das dies gemeldet wurde.
Es dürfen nur Stunden an den Mietkoch ausbezahlt werden, die auch auf den Stundenzettel stehen. Sollte Geld an den Koch oder MA Steuerfrei oder Schwarz gezahlt werden, ist eine Strafe von 5000,00€ fällig sowie eine Anzeige durch Auftraggeber an die zuständige Behörde.
Bei gewünschter Übernahme des Mietkoches ist eine Ablösesumme pro Koch/Köchin von € 3.000,00 zu zahlen.
Schadensersatz.
Bei Unmöglichkeit der Erbringung der Dienstleistungen durch höhere Gewalt können keine Schadenersatzansprüche an den Auftragnehmer gestellt werden. Bei Abwerbung des/der Kochs/Köche ist eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 pro Fall zu zahlen.
Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftraggeber seine Kundendaten in maschinenlesbarer Form speichert. Es wird versichert, dass die gespeicherten Kundendaten ausschließlich zu Zwecken der Auftragsabwicklung benutzt werden. Nach Wunsch des Kunden werden diese Daten nach Auftragsabwicklung gelöscht.
Stundenzettel.
Mit der Unterschrift des Auftraggebers auf dem Stundenzettel , wird die korrekte und Fachgerechte
Arbeit des Mietkoch/Köchin bestätigt.
Ein Nachverhandeln oder Schadenersatz ist nicht mehr möglich.
Stundensatz des Mietkoches/Köchin.
nach jeweiliger Vereinbarung wird dieser schriftlich Mitgeteilt.
Netto zzG der gesetzlichen Umsatzsteuer